Temporärarbeit und Flexwork

Temporärarbeit bietet flexible Arbeit in einem gesetzlich und sozialpartnerschaftlich geregelten Rahmen. Temporärarbeitende geniessen im Vergleich zu selbständig Erwerbstätigen einen starken Schutz, da sie als Angestellte dem Arbeits- und Sozialversicherungsrecht unterstehen und über innovative und massgeschneiderte Lösungen im Bereich Sozialversicherungen und Weiterbildung verfügen. Im Vergleich zum klassischen Angestelltenverhältnis bietet die Temporärarbeit Arbeitgebern und Arbeitnehmern mehr Flexibilität.

Damit erfüllt Temporärarbeit die Bedürfnisse vieler Flexworkerinnen und Flexworker. Insgesamt sind die drei Beschäftigungsformen Selbständigkeit, Angestellten- und Temporärarbeitsverhältnis ausreichend, um dem Wandel von Gesellschaft und Wirtschaft Rechnung zu tragen. Falls Justierungsbedarf im Graubereich zwischen Anstellung und Selbständigkeit entsteht, müssen neue Schattierungen ebenfalls eine korrekte Balance zwischen Flexibilität einerseits und sozialer Absicherung andererseits gewährleisten.

Temporärarbeit ist bei Flexwork der Königsweg und sollte anstelle heutiger Arbeitsverhältnisse im Graubereich zwischen Anstellung und Selbständigkeit vermehrt genutzt werden.